Das Hinweisgebersystem im Gesundheitswesen

Unternehmen und Institutionen im Gesundheitswesen unterliegen vielen Richtlinien und Gesetzen. Ihre Mitarbeiter müssen Hinweise auf Verstöße künftig anonym über eine sichere Plattform melden können, Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Bearbeitung dieser Hinweise gewährleisten. Der Betrieb einer internen Meldestelle durch Rechtsanwält*innen, die der Schweigepflicht unterworfen sind, bietet hierbei erhebliche Vorteile.

Die Kanzleien Tsambikakis & Partner und Medlegal bieten in einer Kooperation Unternehmen die Möglichkeit, ein speziell auf das Gesundheitswesen abgestimmtes Hinweisgebersystem einzusetzen und zu betreuen.

Warum ist eine Meldestelle einzurichten?

Hinweisgeber-Systeme sind ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Compliance-Management-Systeme und schon heute für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten der gebotene Standard.

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Krankenhäuser und MVZ-Gruppen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle einrichten.

Was bietet unser Hinweisgebersystem?

  • Unser Team ist der zentrale Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen/Konzern = single contact
  • Erhöhte Akzeptanz bei Hinweisgebenden, weil die Vertraulichkeit sichergestellt ist. Hinweise werden DSGVO-konform außerhalb des Unternehmens/Konzerns gespeichert.
  • Sie erhalten von uns sofort Handlungsempfehlungen. Neue Risiken oder gar Schäden werden verhindert.
  • Einfacher Zugriff auch vom Smartphone über QR-Code.
  • Die Einrichtung des Hinweisgeber-Systems ist mitbestimmungsfrei, denn es handelt sich um eine Dienstleistung und nicht um die Implementierung von Software.
  • Sie bleiben 100% flexibel durch jederzeitige Kündigungsmöglichkeit.
  • Vermeidung von Bußgeldern wegen Nichteinrichtung einer Meldestelle.
  • Die Beschäftigten Ihres Unternehmens übermitteln Hinweise per Webportal, E-Mail, Telefon oder im persönlichen Kontakt. Unser Team kümmert sich um alles Weitere:

Warum eine Auslagerung der internen Meldestelle?

Gerade im Krankenhaus- oder MVZ-Alltag ist das Spektrum potenzieller Missstände groß: Die Bandbreite denkbarer Rechtsverstöße reicht vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der (fahrlässigen) Körperverletzung über arbeitsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Beschäftigung von Scheinselbstständigen) bis hin zu nach § 299 a,b StGB strafbaren Korruption im Gesundheitswesen.

Die adäquate Einordnung von Hinweisen verlangt einer internen Meldestelle eine erhebliche Fachkenntnis und Erfahrung ab.


Vergleich der Systeme:

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